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| Überörtliche Führungsdienstgrade von 1946 - heute |
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Im Jahre 1946 wurde das Feuerlöschgesetz (FLöG) verabschiedet. Seit dieser Zeit waren nachfolgende Führungdienstgrade für uns zuständig. Die Gebietsreform in Bayern hatte zur Folge, dass der für das Feuerlöschwesen verantwortliche Kreisbrandinspektor (KBI) ab 1. Jul 1972 die Bezeichnung Kreisbrandrat (KBR) erhielt. Die bisherige Dienstbezeichnung seines Stellvertreters als "Stellvertretender Kreisbrandinspektor" wurde mit diesem Tag auf Kreisbrandinspektor (KBI) festgelegt. Die Freiwillige Feuerwehr Albertsreuth-Götzmannsgrün gehörte bis 1972 zum Landkreis Münchberg, von 1972 - 1978 zum Inspektionsbereich IV des Landkreises Hof und ist seit 1978 dem Inspektionsbereich I des Landkreises Hof zugeordnet.
Kreisbrandmeister: |








